FORMEN DER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE (bAV)

Es gibt verschiedene Formen der Altersversorgung, so genannte Durchführungswege. Über den Durchführungsweg entscheidet der|die Arbeitgeber|in. Die drei gängigsten Formen sind:

 

 

Direktversicherung

 

In der betrieblichen Altersvorsorge wird unter dem Begriff Direktversicherung eine Lebensversicherung verstanden, die die ArbeitgeberIn auf das Leben eines|r Arbeitnehmer|in abschließt. Direktversicherungen sind die verbreitetste Form der Betriebliche Altersversorgung. Dabei fungiert der|die Arbeitgeber|in als VersicherungsnehmerIn und zahlt die Beiträge, der|die ArbeitnehmerIn ist die versicherte Person und Im Versicherungsfall zahlt die Versicherungsgesellschaft die Leistung direkt an den|die Arbeitnehmer|in oder die Hinterbliebenen aus.

 

Die Direktversicherung kann arbeitgeberfinanziert, arbeitnehmerfinanziert durch Einbehaltung von Gehalt („Gehaltsumwandlung“) oder eine Mischform sein.

 

Als Direktversicherung können Berufsunfähigkeitsversicherungen, fondgebundene Lebensversicherungen, Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen abgeschlossen werden.

 

 

Pensionskasse

 

Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung. Seit dem 1.1.2005 sind sie der Direktversicherung in allen Belangen gleichgestellt. Das Angebot an Versicherungsmöglichkeiten ist meist identisch. Pensionskassen unterliegen der staatlichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

 

Pensionskassen und Lebensversicherungsgesellschaften sind i.d. Regel dem Übertragungsabkommen beigetreten, so dass bei Arbeitgeberwechsel problemlos ein Wechsel des Durchführungsweges möglich ist.

 

 

Pensionsfonds

 

Der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung. Er gewährt ArbeitnehmerInnen einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen, wie z. B. Leibrenten, die grundsätzlich keiner Begrenzung unterliegen. Zuwendungen an den Pensionsfonds stellen für den|die Arbeitgeber|in Betriebsausgaben dar, die nicht bilanzwirksam werden, da die Versorgung ausgelagert ist. Das Geld wird ausschließlich in Fonds angelegt. Pensionsfonds unterliegen ebenfalls der Aufsicht des BaFin.

Sandy Wolf

Sandy Wolff
Tel. 0421 – 95 85 60
s.wolff@versicherungskontor.net

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