Was wäre, wenn ich nicht mehr kann?

 BERUFSUNFÄHIGKEIT

Mann grübelt

Was wäre, wenn ich nicht mehr kann?

Karim, 37, ist Pflegeassistent in einem Seniorenheim und mit ganzem Herzen dabei. Doch die Arbeitsbedingungen schlauchen ihn extrem. Die Grenzen seiner psychischen Belastbarkeit sind schon lange überschritten. Er kann nicht mehr. Hausärztin und Therapeut attestieren ihm ein depressives Erschöpfungssyndrom.

Rudi, 55, ist froh, einen festen Job als Berufskraftfahrer gefunden zu haben. Eine Arbeit, die ihm eigentlich gut gefällt. Doch seit seinem Schlaganfall leidet er unter panikartigen Angststörungen. Auch und gerade, wenn er mit dem LKW unterwegs ist.

Nasrin, 29, ist Lehrerin. Ihr absoluter Traumberuf, der für sie als Alleinerziehende sogar weitgehend mit den vielfältigen Herausforderungen zuhause vereinbar ist. Jüngst wurde bei ihr Morbus Crohn diagnostiziert.

Gesine, 47, verdient nach als langjährige Maschinenführerin in der Textilindustrie mittlerweile gutes Geld. Leider machen ihr ihre schmerzenden Gelenke zunehmend zu schaffen. Die Arbeit macht es nicht besser, im Gegenteil. Inzwischen ist sie zum dritten Mal in Folge wegen rheumatoider Arthritis „krankgeschrieben“.

Während Karim bereits eine Langzeit-Psychotherapie begonnen hat, Rudi auf einen Reha-Platz wartet und für Nasrin derzeit noch unklar ist, wie sich ihre Krankheit nach dem ersten heftigen Schub entwickeln wird, muss Gesine damit rechnen, über kurz oder lang gar nicht mehr am Band stehen zu können. Klar für alle vier aber ist, dass eine (akute) Erkrankung über die Dauer der sechswöchigen Lohnfortzahlung hinaus eine enorme finanzielle Belastung darstellt. Gesundheitlich sowieso.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit?

Statistisch wird jede vierte Person im Lauf ihres Berufslebens berufsunfähig, entweder zeitweise für etliche Monate oder auch ununterbrochen bis zum Eintritt ins Rentenalter.

Das individuelle Risiko ist zwar unterschiedlich groß, vor allem Handwerksberufe wie Dachdecker|in sind besonders gefährdet. Ein Blick auf die vielfältigen Ursachen für eine Berufsunfähigkeit (BU) zeigt aber, dass Angehörige aller Berufsfelder betroffen sein können. Zumal die wenigsten Erkrankungen berufsbedingt sind.

So lagen laut dem unabhängigen Analysehaus → Morgen & Morgen die Ursachen für eine Berufsunfähigkeit im Jahr 2025 mit rund 18 Prozent bei Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates, mit rund 17 Prozent bei Krebs und andere bösartigen Neubildungen und mit rund sechs Prozent bei Erkrankungen des Herz- und Gefäßsystems. Die größte Gruppe bildeten mit rund 36 Prozent Nerven- und psychische Erkrankungen. Rund sieben Prozent der Berufsunfähigkeitsfälle waren unfallbedingt und rund 16 Prozent auf sonstige Erkrankungen zurückzuführen.

Karabinerhaken

Wie kann man sich finanziell absichern?

Reicht das Krankengeld?

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, allerdings für maximal 18 Monate innerhalb von 78 Wochen. Das sind knapp drei Jahre. Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70 Prozent des bisherigen Brutto- oder 90 Prozent des bisherigen Netto-Einkommens (Stand: April 2026). Zugrunde gelegt wird der jeweils niedrigere Betrag, von dem noch die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgehen.

Pflegeassistent Karim, der bislang 3.500 Euro brutto und 2.450 Euro netto verdient hat, bekommt demnach laut einer → Berechnung der DAK ein monatliches Krankengeld von 1.782 Euro – und hat damit knapp 668 Euro weniger auf dem Konto als vorher.

Was leistet die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung?

Die Erwerbsminderungsrente steht nur gesetzlich Versicherten zu. Voraussetzung ist, dass man nicht nur im eigenen Beruf, sondern auch in jedem anderen Job nur stundenweise arbeiten kann. Wer maximal drei Stunden täglich arbeiten kann, erhält die volle Erwerbsminderungsrente. Bei mehr als drei und unter sechs Stunden täglich gibt es den halben Betrag.

Wenn also die 47-jährige Gesine demnächst gar nicht mehr stundenlang an den Maschinen stehen kann, wohl aber noch täglich zwei Stunden Schreibtischarbeiten bewältigen könnte, hat sie keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Laut → Deutscher Rentenversicherung erhielten im Jahr 2024 Versicherte mit voller Erwerbsminderung im Schnitt 1.040 Euro und Versicherte mit teilweiser Erwerbsminderung 657 Euro Rente. Die konkrete Höhe hängt im individuellen Fall stets von den bis dahin erworbenen Rentenansprüchen ab.

Was leistet eine private Berufsunfähigkeitsversicherung?

Berufsunfähig im Sinne der Versicherungsbedingungen ist man, wenn Art, Schwere und Ausmaß einer Krankheit, einer Körperverletzung oder eines Kräfteverfalls nach allgemein anerkannten medizinischen Erkenntnissen erwarten lassen, dass man wenigstens sechs Monate lang zu mindestens 50 Prozent außerstande ist, seinem ausgeübten Beruf nachzugehen.

Hier geht es also nicht um eine generelle Arbeits-, sondern um eine konkrete Berufsunfähigkeit. Im Fall von Gesine würde demnach ausschließlich auf ihre Tätigkeit in der Textilproduktion geschaut. Kann sie die nicht mehr zu 50 Prozent ausfüllen und ist dies ärztlich nachgewiesen, würde ihr die Versicherung die vereinbarte BU-Rente in voller Höhe auszahlen.

Wie lange zahlt die private Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Zahlungen erfolgen für die Dauer der Berufsunfähigkeit. Das kann mehrere Monate, mehrere Jahre oder auch lebenslang, sprich: je nach Vertrag bis zum 62. und 67. Lebensjahr, sein.

Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Beitragshöhe einer BU-Versicherung bemisst sich an den individuellen Risiken, also der Wahrscheinlichkeit, einmal berufsunfähig zu werden, und an der Höhe der versicherten BU-Rente.

Risikoeinschätzung

Zu den so genannten Risiken zählen zum einen das Alter und der Gesundheitszustand. Deswegen ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses von besonderer Bedeutung. Denn je jünger und gesünder man ist, desto niedriger sind die Beiträge! Und zwar ein Leben lang. Gut für 29-jährige Nasrin also, wenn sie schon vor der Diagnose Morbus Crohn eine BU-Versicherung abgeschlossen hat.

Zum anderen zählt der aktuell ausgeübte Beruf sowie gegebenenfalls risikobelastete Hobbys zu den Risikofaktoren. Dabei bewerten die Versicherer die Risikofaktoren durchaus etwas unterschiedlich. Ein Vergleich der Anbieter, am besten durch unabhängige Profis, lohnt sich daher.

Wer früh mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung beginnt, sichert sich die besten Konditionen. Am besten schon während der Ausbildung oder des Studiums.  

Höhe der BU-Rente

Auch wenn es mehr kostet: Die Höhe der BU-Rente sollte nicht zu niedrig angesetzt werden! Sonst könnte es im Fall des Falles doch zu knapp zu werden. Muss dann noch Grundsicherung beantragt werden, wird die BU-Rente davon wieder abgezogen! Generell wird zu 80 Prozent des aktuellen Netto-Verdienstes geraten. Mit steigendem Einkommen kann die versicherte BU-Rente entsprechend aufgestockt werden.

Arbeitshandschuhe

BU-Rente und neuer Vollzeitjob – geht das zusammen?

Grundsätzliche Bedingung für eine BU-Rente ist also eine Berufs-, keine generelle Arbeitsunfähigkeit.  Zahlt die BU-Versicherung demnach auch weiter, wenn man eine andere berufliche Tätigkeit aufnimmt?

Die konkrete Verweisung

Nein und ja. Es kommt auf die Umstände an, die von den Versicherern allerdings nicht in jedem Detail einheitlich bewertet werden. Generell entscheidend ist aber, ob der neue Beruf der bisherigen Lebensstellung hinsichtlich Einkommen, sozialer Anerkennung und Qualifikation weitgehend entspricht und gesundheitlich zumutbar ist. Trifft dies zu und übt der oder die Versicherte den neuen Beruf aus freien Stücken aus, kann der Versicherer auf diese neue Tätigkeit verweisen und die BU-Zahlungen einstellen.

Im Fall von Berufskraftfahrer Rudi käme diese so genannte konkrete Verweisung zur Anwendung, wenn er beispielsweise nach der Reha bei seiner Spedition als Lagerist arbeiten kann – und will. Wichtig ist die Freiwilligkeit. Und ein bestehender Arbeitsvertrag.

Würde Rudi dagegen komplett umsatteln und etwa eine Stelle in einem Gartenbaubetrieb annehmen, sieht die Sache anders aus. Dann würde er hinsichtlich der Lebensstellung keinen vergleichbaren Beruf ausüben. Die BU-Rente müsste in voller Höhe weitergezahlt werden.

Die abstrakte Verweisung

Einige wenige, meist ältere BU-Tarife, enthalten statt der konkreten eine abstrakte Verweisungsklausel.  Diese besagt, dass der Versicherer auf jeden beliebigen Beruf verweisen kann, der theoretisch der Qualifikation und bisherigen Lebensstellung des|der Versicherten entspricht. Ob es eine solche Stelle überhaupt gibt, ist dabei unerheblich. Die abstrakte Verweisung erlaubt dem Versicherer, die Auszahlung einer BU-Rente zu verweigern.

Care Arbeit

BU-Anerkennung bei Teilzeitjob – wie funktioniert das?

Bei der Prüfung, ob die medizinischen Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit erfüllt sind, zählen die quantitativen Aspekte (Arbeitspensum) des ausgeübten Berufes, als auch die qualitativen (Arbeitsergebnis).

DIE QUANTITATIVE BEWERTUNG

Eine Voraussetzung für den Bezug einer BU-Rente ist, dass man seine bisherige Tätigkeit nur noch zu maximal 50 Prozent ausüben kann. Rein quantitativ betrachtet bedeutet dies: Mit einem Vollzeitjob gilt man als berufsunfähig, wenn man nur noch maximal 20 Stunden in der Woche (4 Std./Tag) arbeiten kann. Mit einem Halbtagsjob dagegen erst, wenn man nur noch maximal zehn Wochenstunden (2 Std./Tag) arbeiten kann. Das aber wird der Lebensrealität von Teilzeitbeschäftigten nicht gerecht.

…bei Care-Arbeit und gesundheitlich bedingter Teilzeit

Wer beispielsweise vormittags einer Erwerbsarbeit nachgeht und nachmittags zuhause mit der Kinderbetreuung oder Angehörigenpflege beschäftigt ist, arbeitet ja ebenfalls (mindestens) ganztags. Und wer sich aus gesundheitlichen Gründen zur Teilzeitarbeit entschieden hat, tut dies sehr bewusst, nämlich um überhaupt weiterarbeiten zu können. Hier stehen die Gerichte den betroffenen Versicherten zur Seite. Einschlägige Urteile besagen, dass in diesen Fällen die vor der Stundenreduzierung ausgeübte Berufstätigkeit in Vollzeit für die Bewertung von Berufsunfähigkeit zugrunde gelegt werden muss.

…bei freiwilliger und arbeitsmarktbedingter Teilzeit

Auch wer sich für Teilzeit zwecks Work-Life-Balance entschließt, tut dies im Sinne eines persönlichen, gesundheitsorientierten Lebenskonzeptes (und wird vielleicht genau deshalb nicht so schnell berufsunfähig). Keine freiwillige Entscheidung liegt indes bei denen vor, die bislang schlicht keinen Vollzeitjob gefunden haben. Für diese beiden Personenkreise existiert keine allgemeingültige Regelung. In einigen BU-Tarifen findet man dazu aber so genannte Teilzeitklauseln.

Teilzeitklauseln

Und die fallen von Anbieter zu Anbieter durchaus unterschiedlich aus. So legen die einen bei der quantitativen Prüfung auf Berufsunfähigkeit „die während der Versicherungsdauer höchste, vertraglich fixierte wöchentliche Arbeitszeit“ zugrunde. Manche Versicherer beschränken die dazu herangezogene Vertragslaufzeit allerdings auf letzten zehn Jahre oder auch nur auf die letzten zwölf Monate. 

Andere Teilzeitklauseln berücksichtigen bei der Berechnung einer geminderten, beruflichen Leistungsfähigkeit auch den Aufwand (in Stunden) für die Versorgung von Kindern und/oder pflegebedürftigen Angehörigen. Wiederum andere legen das Augenmerk auf die tatsächlich ausgeübte statt der vertraglich fixierten Arbeitszeit. Dies kommt insbesondere Selbstständigen entgegen, die ihre tägliche Arbeitszeit reduzieren müssen oder wollen.

Ob und welche Teilzeitklausel im individuellen Fall sinnvoll ist, lässt sich nur im Rahmen des gesamten Bedingungswerk eines BU-Tarifs beurteilen und bedarf einer genauen Prüfung.

DIE QUALITATIVE BEWERTUNG

Die Berechnung des BU-Grades, mindestens 50 Prozent müssen es sein, ist nicht nur davon abhängig, wieviel Stunden man noch arbeiten kann. Ebenso relevant ist, inwieweit man noch eine gute Leistung erbringen kann. Dieser Aspekt kann gerade bei Teilzeitbeschäftigen eine ausschlaggebende Rolle spielen. So kann es beispielsweise sein, dass man nicht mehr in der Lage ist, die eigentliche Kernarbeit auszuführen, wohl aber die vor- und nachbereitenden Tätigkeiten. Dass die Kernarbeit nur 25 Prozent des gesamten Zeitaufwands ausmacht, ist hier nicht ausschlaggebend, weil sich ohne sie kein Arbeitsergebnis erzielen lässt.

Fazit

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für alle sinnvoll, die ihr Einkommen maßgeblich über ihre Arbeitskraft erzielen. Je früher man einen BU-Vertrag abschließt, desto günstiger ist dieser. Ein Leben lang, denn eine Risikoprüfung findet nur vor Vertragsabschluss statt.

Aufgrund der individuell unterschiedlichen Lebens- und Arbeitsumstände ist eine umfassende, professionelle Beratung vor Vertragsabschluss immer ratsam!