Schlechte Presse für eine gute Sache

 BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG

Blogbeitrag BU-Versicherungen

Schlechte Presse für eine gute Sache

Wer berufsunfähig ist, hat es schon schwer genug. Und dann weigert sich auch noch die Berufsunfähigkeitsversicherung zu zahlen? Immer mal wieder ist in den Medien über die Ablehnung von Leistungsansprüchen bei Berufsunfähigkeit. Was ist dran?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeit (BU) gehört zu den größten existenziellen Risiken. 20 bis 25 Prozent aller Berufstätigen können zeitweise oder dauerhaft ihren Beruf nicht mehr ausüben, davon 90 Prozent krankheitsbedingt. Über eine Berufsunfähigkeitsversicherung lassen sich die damit einhergehenden Einkommensverluste abfedern.

Doch: „Nur etwa 75 Prozent der Anbieter zahlen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nach Vereinbarung“ behauptet der → Focus auf seiner Website.

Haben BU-Versicherungen eine schlechte Zahlungsmoral?

Ähnliche Kritik findet sich zuhauf im Internet, vornehmlich auf den Websites von Anwaltsbüros, verknüpft mit der Botschaft „BU zahlt nicht? Wir helfen!“. Woher bei denen der Wind weht, kann man sich leicht denken.

Nur schlechte Nachrichten sind gute Nachrichten?

Die seröse Presse beruft sich immerhin in ihrer Berichterstattung auf Quellen wie Franke & Bornberg oder Morgen und Morgen. Das tut auch der Focus, verdreht aber mit seiner spektakulär anmutenden Schlagzeile die Tatsachen. Denn wie er selbst erläutert, ist die Ablehnung eines Antrags auf BU-Rente zumeist auf Vertragsbedingungen zurückzuführen, die vor Unterzeichnung offenbar übersehen oder nicht richtig verstanden worden sind. Das ist natürlich sehr ärgerlich für die Betroffenen, entspricht damit aber durchaus der unterzeichneten Vereinbarung. Andere wie der → Stern widmen sich gern in aller Ausführlichkeit Einzelschicksalen, deren Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung negativ beschieden wurde. In den dargestellten Fällen mag durchaus zu Unrecht entschieden worden sein. Nur lesen sie sich meist wie ein Paradebeispiel dafür, „wie sich Versicherungen vor Zahlungen drücken.“

Seriöse Erhebungen und transparente Versicherer

Franke und Bornberg, ein renommiertes Analyse- und Ratingunternehmen, hat die Versicherer selbst um Offenlegung ihrer Leistungsverfahren gebeten. Zwar haben sich lediglich → fünf Versicherer an deren Studie beteiligt. Aber: „Es spricht viel dafür, dass vor allem besonders leistungsfähige und selbstkritische Versicherer bei unserer BU-Leistungspraxisstudie mitmachen.“

Insgesamt 79 Prozent aller Anträge auf BU-Rente im Jahr 2019 wurden laut Franke und Bornberg positiv beschieden. Auch die Gründe für die Ablehnungsbescheide waren Teil der Erhebung:

Wann werden Leistungsanträge abgelehnt?

Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung waren laut Praxisstudie:

Nicht „krank genug“

Als berufsunfähig gilt, wer mindestens 50 Prozent seiner|ihrer beruflichen Tätigkeit nicht mehr ausüben kannst. Bei 60 Prozent der abgelehnten Bescheide war diese Voraussetzung nicht erfüllt.

Vorerkrankungen nicht angegeben

Bei einem Fünftel der abgelehnten BU-Anträge wurde die vorvertragliche Anzeigenpflicht verletzt. Das heißt: Vor Vertragsunterzeichnung wurden Vorerkrankungen nicht oder nicht vollständig angegeben. Diese sind nicht unbedingt ein Ausschlusskriterium für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, haben aber Einfluss auf die Höhe der Prämie.

Voraussichtliche Berufsunfähigkeit zu kurz

Eine BU-Rente wird nur dann gezahlt, wenn die Berufsunfähigkeit laut ärztlichem Attest voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird. In 11 Prozent aller Ablehnungen war diese Bedingung nicht erfüllt.

In aller Regel decken sich die Gründe für eine Ablehnung also mit den Vertragsbedingungen. Natürlich gibt es auch Fälle, in denen ein negativer Bescheid nicht nachvollziehbar ist. Dann ist die Beschwerdestelle der Versicherung erste Ansprechpartnerin und gegebenenfalls auch eine anwaltliche Beratung angeraten.

warten auf den BU-Bescheid

Worin Versicherer wirklich besser werden könnten

Wer berufsunfähig ist, hat es wirklich schon schwer genug. Wenn sich dann auch noch das Genehmigungsverfahren in die Länge zieht, kann das heftig an den Nerven gehen.

Bearbeitungsdauer

Franke und Bornberg haben ermittelt, dass die gesamte Bearbeitungsdauer ab Erstmeldung des|der Versicherten bis zum Bescheid im Schnitt bis zu 180 Tagen (2017) dauern kann. Das ist eindeutig zu lang! Allerdings gibt es Unterschiede: Bei eindeutigen Befunden wie Krebs nimmt die Leistungsprüfung weniger Zeit ein. Bei psychischen Erkrankungen ist die Prüfung schon schwieriger und entsprechend zeitaufwändiger. Anträge auf BU-Rente sind übrigens am häufigsten. Nichtsdestotrotz kann und sollte das Bearbeitungsverfahren optimiert werden.

Persönliche Betreuung

Franke und Bornberg haben festgestellt, dass Versicherer, die ihre Kund|innen persönlich betreuen lassen, ihre Regulierungsdauer bereits um einiges minimieren konnten. Denn wenn sich Betroffene durch eine speziell geschulte Sachbearbeiterin oder einen Sachbearbeiter beim Ausfüllen der komplexen Fragebögen unterstützen lassen können und diese dafür auch persönlich am Telefon erreichbar sind, ist schon etliches an Zeit gewonnen.

Ebenso ist laut Franke und Bornberg die systematische Kategorisierung von Leistungsfällen und die Zuordnung zu spezialisierten Teams eine erfolgsversprechende Maßnahme.

Bu-Versicherung ist alternativlos

Private BU-Versicherung einfach unverzichtbar

Die private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist und bleibt die einzige Möglichkeit, sich finanziell gegen den Verlust der Arbeitskraft durch Krankheit oder Unfall abzusichern. Sie sichert nicht nur bei langfristigen und schweren Erkrankungen finanziell ab, sondern bei allen Erkrankungen, die voraussichtlich für mehr als sechs Monate zu einer Einschränkung von mindestens 50 Prozent der beruflichen Leistungsfähigkeit führen. Das kann ein „Burnout“ oder auch ein schwerer Bandscheibenvorfall sein.

Alternativen für die Ausnahmen

→ Grundfähigkeitsversicherung


Für Menschen, die aufgrund von Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen oder für die eine solche aufgrund ihrer beruflichen Risikoeinstufung zu teuer ist. Absicherung für den Fall des Verlustes von Grundfähigkeiten wie beispielsweise Sehen oder Gehen, Gebrauch der Hände oder Orientierung.

→ Dread-Desease-Versicherung 


Für Menschen, die aufgrund von Vorerkrankungen keinen BU-Versicherungsschutz erhalten, aber die Folgen schwerer Erkrankungen (Dread Disease) oder bestimmter Ereignisse finanziell absichern wollen.

→ Multi-Risk-Versicherung 


Für Menschen, die aufgrund von Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen oder für die eine solche aufgrund ihrer beruflichen Risikoeinstufung zu teuer ist.
Mischung aus verschiedenen Versicherungsbausteinen aus der Grundfähigkeits-, Dread-Disease-, Unfall- und Pflegeversicherung.

Und was leistet die gesetzliche Erwerbsminderungsrente?

Eher wenig. Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer aus gesundheitlichen Gründen nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, erhält eine Rente „wegen voller Erwerbsminderung“. Die Höhe der Rente kann man der jährlichen Renteninformation entnehmen. Wer mehr als drei aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann, erhält lediglich die halbe Erwerbsminderungsrente.

Im Unterschied zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist hier aber nicht der erlernte Beruf, sondern die Arbeitsfähigkeit entscheidend. Wer also nicht mehr den eigenen Beruf aber eine andere zumutbare Erwerbstätigkeit ausüben kann, erhält keine Erwerbminderungsrente.

Der Erhalt einer Erwerbsminderungsrente und der Erhalt einer Berufsunfähigkeitsrente schließen sich nicht gegenseitig aus!