Allzeit mobil, aber sicher

 CAMPINGURLAUB

Campingurlaub

Allzeit mobil, aber sicher

Jeden Urlaubstag so verbringen, wie ich es möchte. Völlig frei und flexibel, naturnah und gerne auch etwas abenteuerlich. Das ist es, was das Reisen und Camping auf vier Rädern so reizvoll macht. Sei es mit dem ausgebauten Bulli oder Van, dem angehängten Wohnwagen (Caravan) oder dem komfortablen Reisemobil.

Wer unabhängig auf Achse ist, muss und sollte allerdings nicht auf ein gewisses Maß an Sicherheit verzichten sowie einige wichtige Regeln beachten.

Beladen und sichern

Und das fängt schon bei der Reiseausstattung an. Denn überladene Fahrzeuge lassen sich schwerer manövrieren und kontrollieren. Schon der eigenen Sicherheit wegen sollte und darf man das jeweils zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten.

Erlaubtes Zuladungsgewicht errechnen

Kochgeschirr, Bettzeug, Campingstühle, Spiele, Surfbrett, Laptop, Fahrräder, all das und noch viel mehr soll natürlich mit auf Campingreisen, bringt aber auch so einiges an Gewicht auf mit sich. Wieviel man insgesamt zuladen darf, errechnet sich aus der Differenz zwischen dem zulässigen Gesamtgewicht und dem Leergewicht des Fahrzeugs. Beides ist im Fahrzeugschein aufgeführt.

Das Leergewicht bezieht sich übrigens auf den fahrbereiten Zustand. Das heißt: Mit eingerechnet sind 75 Kilogramm für die Person am Steuer sowie aufgefüllte Flüssigkeitstanks. Beim Wohnmobil sind das beispielsweise ein gefüllter Benzin-, ein gefüllter Frischwasser- und ein gefüllter Gastank.

Mitreisende mit einberechnen

Nicht zu vergessen: Auch das Gewicht sämtlicher Mitreisenden, Mensch wie Hund, zählt zum Gesamtgewicht.

Richtig packen und sichern

Wer gut packt, fährt sicherer. Denn mitentscheidend für die Stabilität des Fahrzeugs ist die Verteilung des Gewichts und die Belastung der Fahrzeugachsen. Letztere sollte man unbedingt vor der Fahrt mit Hilfe einer Achslastwaage überprüfen, die höchstzulässige Belastung der Achsen findet man im Fahrzeugschein vermerkt.

Ansonsten gilt: Schwere Sachen unten und mittig zwischen den Achsen verstauen, leichtere oben und außen. Anderenfalls kann es insbesondere bei Wohnmobilen mit langem Heck zur unerwünschten Hebelwirkung kommen, bei der die Vorderräder an Bodenkontakt verlieren und dadurch das Fahrzeug leichter ins Schlingern geraten kann.

Zudem sollte man nichts offen und frei herumliegen lassen. Denn bei einer Notbremsung oder einem Auffahrunfall schleudern ungesicherte Gegenstände nach vorne und können zusätzlichen Schaden anrichten.

Wohnmobil lenken

Fahren und lenken

Wer darf ans Steuer?

Für Campingbus und Wohnmobil bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ist der Führerschein Klasse B Voraussetzung, für größere Gefährte bis maximal 7,5 Tonnen die Klasse C1. Bei einem Wohnwagengespann bis maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewicht (PKW + Anhänger) ist die Klasse B ausreichend, sofern der PKW nicht mehr als 2,75 Tonnen aufweist. Wiegt das gesamte Gespann maximal 4,25 und der PKW nicht mehr als 3,5 Tonnen, bedarf es den Anhängerführerschein B96. Wer einen noch schwereren Wohnwagen (bis 3,5 Tonnen) ziehen will, braucht den Anhängerführerschein BE.

Wie fährt es sich mit dem mobilen Zuhause?

Lenken, kurven, bergan fahren, einparken, bremsen – das fühlt sich schon beim Campingbus anders an als mit einem normalen PKW. Richtig gewöhnungsbedürftig aber sind Wohnmobil und Wohnanhänger. Mit ihnen sollte man sich vor der ersten Reise unbedingt in aller Ruhe vertraut machen. Mit kleinen Probetouren zu verkehrsarmen Zeiten zum Beispiel. Oder auch mit Slalomübungen auf dem Supermarktplatz, nach Ladenschluss versteht sich.

Spätestens zum eigentlichen Reisestart empfiehlt es sich zudem, Höhe, Breite und Länge vom Wohnmobil oder Wohnwagengespann zu notieren. Denn manche Unterführung oder enge Straße ist für die Durchfahrt mit einem größeren Reisegefährt nicht geeignet.

Wieviele Personen dürfen mitfahren?

Die Antwort ist einfach: auf jedem Sitzplatz mit Sicherheitsgurt eine, Sitze ohne Gurt sind während der Fahrt tabu. Auch Hunde müssen gesichert sein. Während der Fahrt dürfen und sollten die Plätze selbstverständlich nicht verlassen werden. Auch nicht für ein kurzes Nickerchen oder zum Kaffeekochen.

Rasten mit dem Wohnmobil

Rasten und bleiben

Wo darf man sich hinstellen?

Wildcampen ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Doch für eine Nacht und die Dauer von maximal zehn Stunden darf man laut ADAC durchaus auf Parkplätzen übernachten, sofern es sich um eine Fahrtunterbrechung zur verkehrsrechtlich erlaubten „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ handelt. Ansonsten kann man in vielen Städten und Gemeinden auf kostenlosen oder günstigen Stellplätzen auch länger pausieren.

Über die Stellplatz-Regelungen in den anderen europäischen Ländern macht man sich am besten schon vor Reisebeginn schlau.

Wo darf man campen?

Wer länger an einem Ort verweilen und campen möchte, hat europaweit eine Vielzahl an ganz unterschiedlichen Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen zur Auswahl. Online-Blogs und -Portale sowie Smartphone-Apps helfen bei der Suche nach dem passenden Angebot.

„Legales“ Wildcampen?

Inzwischen gibt es sogar immer mehr Privatleute, die Camperinnen und Campern kostenlos ein lauschiges Plätzchen auf der eigenen Wiese oder am Waldrand zur Verfügung stellen. Ohne den Komfort oder Service eines Campingplatzes versteht sich, aber wer will das schon als Wildcamper? Wer im Web nach „Camping auf Privatgrundstücken“ sucht, wird schnell fündig.

Campingbus im der Nacht

Schützen und versichern

Sich selbst und das eigene Hab und Gut geschützt und sicher zu wissen, gehört zu einem entspannten Urlaub einfach dazu. Wer tagsüber zu Fuß die Gegend erkundet und des Nachts ruhig schlafen möchte, sollte sein Reisegefährt und den mitgeführten Hausrat angemessen absichern.

Einbruchschutz

Also Papiere und Wertsachen nicht vergessen, wenn man sich auf den Weg zum Strand oder ins Restaurant macht. Oder sie in einem fest eingebauten Safe verstauen. Da kann man dann sogar das Handschuhfach offenlassen, um potenziellen Eindringlingen zu signalisieren, dass es hier nichts zu holen gibt. Vorausgesetzt natürlich, auch größere Wertgegenstände wie Laptop oder Kamera sind im Wagen gut versteckt oder im Rucksack dabei.

In Abwesenheit wie nachts sollten sämtliche Türen, Fenster und Luken geschlossen sein. Darüber hinaus kann man mit Zusatzschlössern an Türen und Fenstern sowie im Fahrerhaus für zusätzlichen Einbruchschutz sorgen.

Diebstahlschutz

Nicht nur das Inventar, auch Wohnmobile und Campingbusse und selbst Wohnanhänger werden mitunter gestohlen. Deichselschlösser, Rad- und Lenkradkrallen und Alarmanlagen erschweren jeden Versuch, das Reisegefährt zu entwenden.

Camper versichern

Versicherungsschutz

Und wenn doch mal etwas passiert? Die Tür vom Campingbus aufgebrochen, Kamera und Laptop entwendet, das Wohnmobil am hellichten Tag vom Raststätten-Parkplatz gestohlen oder die Wohnwagenfenster bei einem Einbruchversuch beschädigt werden?

Wohnmobilinhaltsversicherung. Abgesehen von dem bitteren Verlust als solches – einen gestohlenen oder beschädigten Reise-Hausrat zu ersetzen, kann ganz schön ins Geld gehen. Dafür kommt keine herkömmliche Hausratversicherung auf und eine Vollkasko deckt „nur“ die Beschädigung und den Verlust des fest verbauten Inventars. Absichern kann man sich jedoch mit einer Wohnmobilinhaltsversicherung. Sie kommt für Schäden durch Einbruch-Diebstahl, Vandalismus, Brand, Explosion und Wetterereignisse wie Sturm und Hagel auf. Sogar Vorzelt, verschlossene Dach- und Heckboxen und – für Dauercamper interessant – die selbstgenutzte Parzelle sind mitversichert.

Hausratversicherungen mit Mobildeckung. Alternativ kann man bei einigen Hausratversicherungen den Vertragszusatz Mobildeckung abschließen. Er bietet Versicherungsschutz auch bei einer vorübergehenden Unterbringung von Hausratsgegenständen im Wohnwagen oder Wohnmobil.

Fahrrad-Versicherung. Das Fahrrad gehört für viele zum Campen einfach dazu, sorgt es doch für Mobilität am Urlaubsort. Ob es auch auf Reisen über die Hausratversicherung gegen Diebstahl versichert ist, sollte man unbedingt prüfen. Zumindest für teure und hochwertige Modelle ist eine eigene Fahrradversicherung empfehlenswert. Sie zahlt oft auch bei Vandalismus oder Schäden durch Stürze.

KFZ-Versicherung. Ob Campingbus, Wohnwagen oder Wohnmobil – fürs Reisegefährt selbst ist eine KFZ-Versicherung selbstverständlich und verpflichtend. Zu empfehlen ist meist eine Erweiterung dieses Grundschutzes. So deckt eine Teilkaskoversicherung unter anderem auch Schäden durch Unwetter und Diebstahl ab. Rundumschutz hat man nur mit der Vollkaskoversicherung, sie kommt sogar bei selbst verschuldeten Unfällen und Vandalismus auf.

Schutzbrief. Wohnmobil und Wohnwagen benötigen einen eigenen Schutzbrief, auch wenn man schon einen für den Pkw abgeschlossen hat. Schließlich kann auch bei ihnen mal ein Reifen platzen oder ein technischer Defekt eintreten. Wie beim PKW deckt der Schutzbrief Leistungen wie Pannen- und Unfallhilfe, Bergung und eventuelle Übernachtungskosten ab.

All inclusive?

Camping liegt im Trend. Da ist es kein Wunder, dass einige Versicherer speziell auf Camper zugeschnittene Wohnmobil- beziehungsweise Wohnwagenversicherungen anbieten. Sie enthalten neben der obligatorischen KFZ-Versicherung, dem Teil- oder Vollkaskoschutz meist auch die Absicherung von Inventar und Fahrrad oder bieten diese als zusätzlichen Vertragsbaustein an. Für wen solch ein All-inclusive-Angebot sinnvoll ist und welchen konkreten Absicherungsbedarf das Reisegefährt, der mitgeführte Hausrat und die individuelle Reiseausrüstung haben, lässt sich am besten mithilfe einer guten Beratung ermitteln. Denn zu viel zahlen will man ja auch nicht. Die Urlaubskasse wird’s danken.