Forderungsausfallversicherung

Die Forderungsausfallversicherung ist ein Ergänzungsbaustein der →Privathaftpflichtversicherung, der Versicherungsschutz in dem Fall gewährt, dass die versicherte Person selber einen Schaden durch einen Dritten erleidet, von dem sie jedoch keine Entschädigung erhalten kann.

 

In diesen Fall kann die Forderung an die eigene Privathaftpflichtversicherung abgetreten werden. In der Regel setzt dieses ein  vollstreckbares Gerichtsurteil voraus. Zu beachten sind hierbei mögliche Selbstbeteiligungen.