Abhandenkommen von Sachen

Unter Abhandenkommen von Sachen wird der Verlust von Sachen ohne Wissen, Zutun oder Willen der Besitzer|in verstanden.

 

Hierfür besteht weder über die Hausrat- noch die Privathaftpflichtversicherung ein Versicherungsschutz, denn versichert ist ausschließlich die Beschädigung oder Zerstörung von Sachen, nicht das Abhandenkommen. Ausgenommen ist der versicherte Raub über die Hausratversicherung.

 

Jedoch ist in der privat Haftpflichtversicherung sowohl der Verlust von Schlüsseln über das →Schlüsselverlustrisiko  versicherbar , als auch das Abhandenkommen geliehener und gemieteter Sachen bis zu einer bestimmten Summe, in der Regel verbunden mit einer Selbstbeteiligung.