Ableitungsrohre

Ableitungsrohe außerhalb des versicherten Grundstücks sind in der Wohngebäudeversicherung gegen Frost- und sonstige Bruchschäden nicht mitversichert.

 

Der Einschluss ist bei Neuverträgen in der Regel extra zu beantragen.

 

Bei der Neuordnung von Altverträgen wird der Versicherungsschutz häufig ausgeschlossen.