Abmeldebescheinigung

Als eine Abmeldebescheinigung bezeichnet man eine Bescheinigung, die die Abmeldung eines Kraftfahrzeuges oder eines angemeldetem Gewerbe dokumentiert. Sie muss dem jeweiligen Versicherer zur Abrechnung und Beendigung bestehender Versicherungen vorgelegt werden.

 

Die Abmeldebescheinigung für Kraftfahrzeuge wird von der zuständigen Zulassungsstelle automatisch an den Versicherer gesandt, bzw. dieser über die Abmeldung informiert.

 

Für die Abmeldung eines Gewerbes ist das jeweilige Gewerbeamt zuständig.