Abrufphase

Der Begriff Abrufphase kommt aus der Lebensversicherung. Er bezeichnet den Zeitraum vor Ablauf des Vertrages, an dem man sich die bis dato bereits erreichten Leistungen auszahlen lassen kann. Die (vertraglich zu vereinbarende) Abrufphase räumt dem|der Versicherungsnehmer|in mehr Flexibilität ein.