Abschlusskosten

Abschlusskosten fallen mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages oder eines Investmentfonds an.

 

Sie enthalten unter anderem die Abschlussprovisionen für die Vermittlung, bei Versicherungen auch die Kosten der Antrags- oder Risikoprüfung sowie für die Antragsbearbeitung und Ausfertigung des Versicherungsscheins.  Beim Abschluss von Lebens-, Berufsunfähigkeits- und (privaten) Krankenversicherungen müssen diese Kosten seit dem 01.07.2008 in Euro-Beträgen dem Kunden gegenüber offen gelegt werden.

 

Bei Versicherungsverträgen werden diese Kosten mit den Beiträgen verrechnet. Bei Investmentfonds wird ein prozentualer Aufschlag erhoben.