Abschlusskosten
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Abschlusskosten fallen mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages oder eines Investmentfonds an.
Sie enthalten unter anderem die Abschlussprovisionen für die Vermittlung, bei Versicherungen auch die Kosten der Antrags- oder Risikoprüfung sowie für die Antragsbearbeitung und Ausfertigung des Versicherungsscheins. Beim Abschluss von Lebens-, Berufsunfähigkeits- und (privaten) Krankenversicherungen müssen diese Kosten seit dem 01.07.2008 in Euro-Beträgen dem Kunden gegenüber offen gelegt werden.
Bei Versicherungsverträgen werden diese Kosten mit den Beiträgen verrechnet. Bei Investmentfonds wird ein prozentualer Aufschlag erhoben.