AGG-Deckung

Die AGG-Deckung bietet einen Versicherungsschutz, wenn anlässlich einer beruflichen Tätigkeit die versicherte Person wegen Diskriminierung oder Verletzung einer Vorschrift zum Schutz vor Diskriminierung, insbesondere aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), in Anspruch genommen wird.

 

Das gilt für Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche, auch bei Benachteiligung von Bewerber|innen im Bewerbungsprozess.