Alterseinkünftegesetz
Das Alterseinkünftegesetz trat zum 1.1.2005 in Kraft und regel die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Altersbezügen und von Aufwendungen zur Altersvorsorge neu.
Es betrifft die gesamte Altersvorsorge, von der gesetzlichen Rentenversicherung über die berufsständischen Versorgungswerke bis zur anerkannten privaten Altersvorsorge, der →Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt.
2005 begann der stufenweise Übergang zur nachgelagerten Besteuerung von Rentenbezügen. Von 2006 bis 2020 stieg der steuerpflichtige Anteil von Renten jährlich um 2 %. Von 2021 bis 2040 beträgt der Anstieg nur noch 1 %. Ab 2040 sind Renten dann zu 100 % steuerpflichtig.
Im Gegenzug wurden Altersvorsorgeaufwendungen ebenfalls stufenweise als steuermindernd anerkannt. 2040 sind dann Beiträge zur Altersvorsorge zu einem großen Teil steuerfrei, das heißt, die Einkommensteuerbelastung sinkt.
Ebenfalls regelte das Alterseinkünftegesetz, dass befristete Renten, wie zum Beispiel die Erwerbsminderungsrente, der Besteuerung von Altersrenten gleichgesetzt wird.