Altersrückstellungen

Ein Teil der Beiträge zur privaten Krankenversicherung dienen ausschließlich der Rücklage für eine Beitragsentlastung im Alter. Diese werden als Altersrückstellungen bezeichnet, verzinslich angelegt und sollen im Alter weitere Beitragserhöhungen auffangen.

 

Mehr zum Thema:

Private Krankenversicherung