Altersvermögensgesetz (AVmG)

Das Altersvermögensgesetz (AVmG) aus dem Jahr 2001 regelt das Rentenversicherungssystem neu, ebenso wie die Ergänzung der gesetzlichen Rente durch staatlich geförderte betriebliche und private Altersvorsorge.

 

Zu den wesentlichen Regelungen gehört die Festlegung einer Obergrenze für den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung, die Rentenanpassung an die Bruttolöhne, die staatliche Förderung privater und betrieblicher Altersvorsorge, die Grundsicherung im Alter, die Neuregelung der Hinterbliebenenrenten und die Bewertung von Kinderberücksichtigungszeiten und nicht erwerbsmäßiger Pflege eines Kindes.

 

Eingeführt wurde das Recht auf Entgeltumwandlung für alle Arbeitnehmer|innen, also der  Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Neu eingeführt wurde der Pensionsfonds als neue Form der betrieblichen Altersversorgung.

 

Das Gesetz regelt auch die staatliche Förderung privater Altersvorsorge, eher bekannt unter dem Namen Riester-Rente.

 

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