Ambulante Heilbehandlung

Unter ambulanter Heilbehandlung versteht man die Untersuchung und Behandlung durch niedergelassene Ärzt|innen sowie Leistungen von Heilpraktiker|innen und Psychotherapeut|innen.

 

Neben der ärztlichen Versorgung umfasst die ambulante Heilbehandlung auch Aufwendungen für Arzneimitttel, Verbandmittel, Heilmittel, wie zum Beispiel Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Krankengymnastik, und Hilfsmittel, wie zum Beispiel orthopädische Hilfsmittel, Gehhilfen, Hör- und Sehhilfen.