Anhängselvertrag

Der Begriff  „Anhängselvertrag“ hängt mit der Riester-Rente zusammen und bedeutet, dass eine nicht riesterfähige Person über eine andere Person förderberechtigt wird.

 

Alle, die nicht aufgrund einer Versicherungspflicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, haben keinen Anspruch auf Riester-Zulagen, selbst wenn sie das Kindergeld bekommen. Das sind zum Beispiel nicht erwerbstätige Ehepartner|innen oder Personen, die freiberuflich oder selbständig arbeiten.

 

Das Problem lässt sich einfach lösen: Wenn der/die rentenversicherungspflichtige Partner|in einen Riestervertrag hat, kann ein so genannter Anhängselvertrag abgeschlossen werden.

 

Damit besteht ein eigener Anspruch auf die Zulage und auch auf die Kinderzulagen, sofern diese Person auch das Kindergeld bezieht.

 

Für Person, die sich überwiegend der Kindererziehung widmen, kann damit eine Aufbesserung der Rente erreicht werden.

 

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