Anschlussheilbehandlung

Eine Anschlussheilbehandlung ist eine Rehabilitationsmaßnahme, die innerhalb von 14 Tagen nach einem stationären Aufenthalt angetreten werden muss.

 

Sie wird nur bei bestimmten Indikationen genehmigt und auch nur dann durch die Sozialversicherungsträger gezahlt.

 

Die Rentenversicherung übernimmt die Kosten unter anderem für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Gefäßerkrankungen, entzündlich-rheumatische Erkrankungen, Operationen und Unfallfolge der Bewegungsorgane, Diabetes mellitus, Nierenerkrankungen oder Krebserkrankungen, sofern die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten unter anderem bei Muskuloskelettalen Erkrankungen und in den Bereichen Kardiologie, Neurologie und Geriatrie.