Anwartschaft

Die Anwartschaftsversicherung ist eine Form der privaten Krankenversicherung, bei der ein Beitrag gezahlt wird, aber kein Leistungsanspruch besteht. Sie ermöglicht die Rückkehr in den alten Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung, was sonst ein Problem werden könnte.

 

Grundsätzlich ist eine Anwartschaftsversicherung für Personen in der →freien Heilfürsorge (bei der Polizei, Feuerwehr oder der Justiz tätige Personen sowie Berufssoldat|innen) zu empfehlen, da diese nach Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis keinen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung haben und als Beihilfeberechtigte eine private Krankenversicherung (Restkostenversicherung) benötigen.

 

Wer privat krankenversichert ist und unter die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung rutscht (Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze, Stundenreduzierung) und den Anspruch auf eine Weiterversicherung in der privaten Krankenversicherung aufrecht erhalten will, sollte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.

 

Privat Versicherte, die für eine Zeit ins Ausland gehen, sind ebenfalls gut beraten, die bestehende Krankenversicherung nicht zu kündigen, sondern in eine Anwartschaftsversicherung umzuwandeln, da sie bei der Rückkehr nach Deutschland keinen Anspruch auf eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung haben, sondern sich wieder privat versichern müssen.

 

Die Pflegeversicherung ist von der Anwartschaft ausgenommen. Sie muss dann während der Anwartschaft weitergezahlt werden, wenn die betreffende Person trotz Auslandsaufenthalts in Deutschland gemeldet bleibt.

 

Unterschieden wird zwischen kleiner und großer Anwartschaft.

 

Bei der kleinen Anwartschaft wird während der Versicherungsdauer ein geringer Beitrag gezahlt. Er dient ausschließlich dem Risikoausgleich. Es werden keine Altersrückstellungen gebildet. Bei Wiederinkraftsetzung erfolgt keine Gesundheitsprüfung, und es fallen keine Wartezeiten an. Der neue Beitrag wird nach dem neuen (höheren) Eintrittsalter berechnet. Die Versicherung ist also teurer.

 

Im Gegensatz zur kleinen Anwartschaftsversicherung ist der Monatsbeitrag bei der großen Anwartschaft höher, da hier das ursprüngliche (niedrigere) Eintrittsalter beim Aufleben der Versicherung zu Grunde gelegt wird und auch Altersrückstellungen gebildet werden.