Anwartschaften Rentenversicherung

Als Anwartschaften in der Rentenversicherung bezeichnet man Zeiträume die zur Erlangung einer Leistung erfüllt sein müssen.

 

Um einen Rentenanspruch zu erwerben müssen mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge entrichtet worden sein. Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht ebenfalls nach 60 Monate, wobei innerhalb der letzten 60 Monate 36 Pflichtbeiträge entrichtet worden sein müssen.

 

Bei Reha-Maßnahmen spricht man von Wartezeiten. Sie betragen Je nach Reha-Leistung  5 oder 15 Jahre, in anderen Fällen genügt es, in den vergangenen zwei Jahren vor der Antragsstellung mindestens in 6 Kalendermonaten Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt zu haben.