Anzeigepflicht
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Die Anzeigepflicht ist die Pflicht des/der Versicherungsnehmers|in, alle zur Prüfung des Antrages erforderlichen Fragen bei Antragsstellung wahrheitsgemäß zu beantworten, wie zum Beispiel die Beantwortung der Gesundheitsfragen bei Lebens- und Unfallversicherungen oder die Angabe zu gefahrerheblichen Umständen bei Sach- und Haftpflichtversicherungen.
Die Nichtbeachtung ist eine Obliegenheitspflichtverletzung, die im Versicherungsfall zu einer Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann oder auch zur Vertragsaufhebung.