Anzeigepflicht

Die Anzeigepflicht ist die Pflicht des/der Versicherungsnehmers|in, alle zur Prüfung des Antrages erforderlichen Fragen bei Antragsstellung wahrheitsgemäß zu beantworten, wie zum Beispiel die Beantwortung der Gesundheitsfragen bei Lebens- und Unfallversicherungen oder die Angabe zu gefahrerheblichen Umständen bei Sach- und Haftpflichtversicherungen.

 

Die Nichtbeachtung ist eine Obliegenheitspflichtverletzung, die im Versicherungsfall zu einer Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann oder auch zur Vertragsaufhebung.