Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage ist ein Zuschuss des Staates für vermögenswirksame Leistungen.

 

Sie unterstützt die Vermögensbildung von ArbeitnehmerInnenn und wird nur gewährt, wenn das zu versteuernde Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet und wird für Bausparverträge und Fondsparpläne gewährt. Für Banksparpläne gibt es keine Arbeitnehmersparzulage.

 

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