Arbeitsrechtsschutz

Der Arbeitsrechtsschutz deckt die Kosten für Streitigkeiten aus bestehenden Arbeitsverhältnissen.

 

Für Arbeitnehmer|innen ist er Bestandteil einer Rechtschutzversicherung, die für den privaten Bereich abgeschlossen wurde. Er kann nicht einzeln abgeschlossen werden. Wird dieser Baustein nicht benötigt, zum Beispiel weil man Rechtsschutz als Gewerkschaftsmitglied genießt, bieten viele Versicherer inzwischen den Ausschluss gegen Beitragsnachlass an.

 

Für Arbeitgeber|innen ist er im sogenannten Firmen-Rechtsschutz mitversichert.

 

Bei Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht gilt, dass jede Partei in der ersten Instanz ihre Kosten selbst trägt, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

 

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