Arbeitsunfall

Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn eine versicherte Person während der Arbeit oder auch auf dem direkten Weg von und nach der Arbeit einen Unfall erleidet.

 

Unfälle sind per gesetzlicher Definition zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Der Arbeitsunfall umfasst innerbetriebliche Arbeitsunfälle, außerbetriebliche Arbeitsunfälle, zum Beispiel bei Montagetätigkeiten oder Dienstreisen und Wegeunfälle.

 

Versicherungsträger für die Feststellung oder für Leistungen bei den Folgen von Arbeitsunfällen sind die gesetzlichen Unfallversicherungen, die →Berufsgenossenschaften.