Arztanordnungsklausel

Die Arztanordnungsklausel spielt bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung eine wesentliche Rolle.

 

Sie besagt, dass eine versicherte Person sich ärztlichen Anordnungen zur Verbesserung seines Gesundheitszustandes unterziehen muss. Dies leitet sich aus der Obliegenheitspflicht ab, wonach eine versicherte Person eine Mitwirkungspflicht zur Minderung der Berufsunfähigkeit hat.

 

Insbesondere bei älteren Verträgen kann diese Arztanordnungsklausel noch Bestandteil sein. Inzwischen verzichten viele Versicherer auf diese Klausel in ihren Versicherungsbedingungen.