Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung wird im Grundbuch eingetragen und sichert den Kauf einer Immobilie für die Erwerber|innen ab.

 

Die Eintragung wird durch die Notar|in veranlasst. Dadurch kann eine Immobilie nicht mehr anderweitig veräußert werden.

 

Die Umschreibung des Eigentums auf die Erwerber|innen ersetzt die Auflassungsvormerkung.