Auflassungsvormerkung
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Die Auflassungsvormerkung wird im Grundbuch eingetragen und sichert den Kauf einer Immobilie für die Erwerber|innen ab.
Die Eintragung wird durch die Notar|in veranlasst. Dadurch kann eine Immobilie nicht mehr anderweitig veräußert werden.
Die Umschreibung des Eigentums auf die Erwerber|innen ersetzt die Auflassungsvormerkung.