Aufräumkosten durch Bäume
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Die Mitversicherung von Aufräumkosten durch Bäume ist in der Regel Bestandteil der Wohngebäudeversicherung.
Liegen nach einem Sturm umgestürzte eigene Bäume auf dem eigenen Grundstück, tragen normalerweise die Eigentümer|innen die Kosten für die Entsorgung selbst, wenn dabei kein Gebäudeschaden entstanden ist.