Aufräumkosten durch Bäume

Die Mitversicherung von Aufräumkosten durch Bäume ist in der Regel Bestandteil der Wohngebäudeversicherung.

 

Liegen nach einem Sturm umgestürzte eigene Bäume auf dem eigenen Grundstück, tragen normalerweise die Eigentümer|innen die Kosten für die Entsorgung selbst, wenn dabei kein Gebäudeschaden entstanden ist.