Aufräumkosten

Aufräumkosten entstehen nach einem Versicherungsfall, zum Beispiel einem Feuer- oder Leitungswasserschaden, und werden durch eine Hausrat- oder gewerbliche Inventarversicherung übernommen.

 

Zu den Aufräumkosten gehören zum Beispiel Entsorgungskosten, wenn versicherte Gegenstände auf einer Deponie entsorgt werden müssen. Aber auch Kosten für die Beseitigung von Schutt oder das schlichte Aufräumen werden übernommen.

 

Nicht zu den Aufräumkosten gehören →Dekontaminationskosten, wenn Erdreich verseucht wurde, oder die Beseitigung von umgestürzten Bäumen und herabgefallenen Ästen. Diese Positionen müssen extra versichert sein.