Aufsichtspflichtverletzung

Die Aufsichtspflichtverletzung kann zu einem Haftpflichtanspruch führen, wenn die aufsichtsbefohlene Person einen Schaden anrichtet.

 

Als Aufsichtspflichtige bezeichnet man die Personen, die gesetzlich oder vertraglich die Aufsicht übernehmen. Das sind unter anderem die Eltern, aber auch Großeltern, Kindertagespflegepersonen, Au-pairs, Betreuer|innen eines Kindergartens, Lehrer|innen oder Pflege- und Krankenhauspersonal.

 

Unter Aufsichtsbefohlene versteht man Schutzbefohlene, die aufgrund ihres Alters oder ihrer körperlichen Verfassung besonders schützenswert, also Kinder bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres sowie geistig und körperlich Behinderte.