Außenversicherung

Über die Außenversicherung sind Sachen auch außerhalb des Versicherungsortes versichert, entweder bei seiner mitversicherten abhängigen Außenversicherung vorübergehend oder bei einer selbständigen Außenversicherung dauerhaft an einem anderen Ort (genaue Angabe erforderlich).

 

Die mitversicherte Außenversicherung ist prozentual begrenzt.