AVWL
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Bei den altersvorsorgewirksamen Leistungen handelt es sich um eine Weiterentwicklung der vermögenswirksamen Leistungen (VL bzw. VWL).
So ist es heute vielfach möglich, vermögenswirksame Leistungen des|der Arbeitgeber|in für die private Altersvorsorge zu verwenden und in einen Riester-Vertrag einzuzahlen.
Grundsätzlich aber muss diese|r einverstanden sein. Ohne Zustimmung ist der Abschluss einer Riester-Rente, in die AVWL-Beiträge einfließen können, nicht möglich. Generell ausgeschlossen von dieser Variante Vermögenswirksamen Leistungen sind Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes und Beamt|innen.