Bagatellschaden

Als Bagatellschaden bezeichnet man in der Kraftfahrzeugversicherung einen geringen Schaden ohne Personenschaden.

 

Eine polizeiliche Aufnahme des Unfalls ist nicht erforderlich und es genügt eine einfache Beweissicherung durch Skizze oder Fotos. Wichtig ist, dass alle Daten, wie Ort und Uhrzeit des Unfalls sowie die Daten aller Beteiligten aufgenommen werden.