Bardividende
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Als Bardividende, auch Barausschüttung genannt, bezeichnet man die Ertragsausschüttung eines Investmentfonds, die an die Anleger|innen ausgezahlt wird.
Der Betrag vermindert sich durch die zu zahlende Abgeltungssteuer, es sei denn, es wurde eine Nichtveranlagungsbescheinigung oder ein Freistellungsauftrag vorgelegt.