Bardividende

Als Bardividende, auch Barausschüttung genannt, bezeichnet man die Ertragsausschüttung eines Investmentfonds, die an die Anleger|innen ausgezahlt wird.

 

Der Betrag vermindert sich durch die zu zahlende Abgeltungssteuer, es sei denn, es wurde eine Nichtveranlagungsbescheinigung oder ein Freistellungsauftrag vorgelegt.