Basistarif

In der privaten Krankenversicherung steht der Begriff für eine gesetzlich geregelte Krankenversicherung als Alternative zur privaten Vollkostenversicherung für Personen ab dem 55. Lebensjahr. Die Beitragshöhe ist  begrenzt auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Basistarif gelten die gleichen Zuzahlungsregelungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung: 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens, bzw. 1 % bei chronisch Kranken.

 

Die Bezeichnung Basistarif wird auch oft von Versicherungsgesellschaften für Tarife in der Hausrat-, Haftpflicht- oder Unfallversicherung verwendet. Er soll deutlich machen, dass man nur einen Mindeststandard versichert hat.

 

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Basis-Tarif  (Private Krankenversicherung)