Bausparguthaben

Ein Bausparguthaben setzt sich aus den eingezahlten Beiträgen, Guthabenzinsen und aus staatlichen Förderbeiträgen zusammen. Das Guthaben wird als Eigenkapital oder auch Eigenmittel bezeichnet.

 

Je nach Tarif der Bausparkasse ist ein Mindestbausparguthaben ein Kriterium für die Zuteilung eines Bauspardarlehens, das aus der Differenz der vereinbarten Bausparsumme und des Bausparguthabens besteht.

 

Für die Rangfolge der Zuteilung ist die Bewertungszahl maßgebend, die sich aus den Zuteilungskriterien der betreffenden Bausparkasse und des vereinbarten Tarifs ergibt.

 

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