Begünstigung im Todesfall

Die Nennung einer begünstigten Person im Todesfall in Lebens- und Rentenversicherungen erfolgt in der Regel bei Antragstellung.

 

Die Begünstigung kann jederzeit durch eine erneute Willenserklärung schriftlich wieder geändert werden.

 

Die Begünstigung kann auch unwiderruflich vereinbart werden. Dann muss die begünstigte Person bei einer Änderung zustimmen.

 

Bei der Begünstigung handelt es sich um eine Schenkung, deren Annahme gegenüber der Versicherung erklärt werden muss. Diese Schenkung ist im Todesfall kein Bestandteil des Erbes! Jedoch sind Pflichtteilsansprüche zu beachten.