Beihilfe
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Anspruch auf Beihilfe haben deutsche Beamt|innen, Soldat|innen und Richter|innen, deren Kinder sowie deren Ehepartner|innen, soweit letztere bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts- und Pflegefällen sowie bei Tod. Für den Rest benötigt man eine Restkostenversicherung.
Man unterscheidet die Beihilferichtlinien der einzelnen Länder und des Bundes.
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