Beihilfe

Anspruch auf Beihilfe haben deutsche Beamt|innen, Soldat|innen und Richter|innen, deren Kinder sowie deren Ehepartner|innen, soweit letztere bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

 

Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts- und Pflegefällen sowie  bei Tod. Für den Rest benötigt man eine Restkostenversicherung.

 

Man unterscheidet die Beihilferichtlinien der einzelnen Länder und des Bundes.

 

Informationen zum Thema

Restkostenversicherung für Beamte