Beihilfeergänzung

Beihilfeergänzungstarife der privaten Krankenversicherung schließen zu einem Teil die Lücke, die durch Kürzungen der Beihilfe der Länder und des Bundes für Krankheitskosten, insbesondere im Bereich der Zahnleistungen entstehen.

 

Die private Krankenversicherung selbst versichert nur das Restkostenrisiko, da die Beihilfe der Höhe nach begrenzt ist. Leistungskürzungen können nur durch einen Zusatztarif, den Beihilfeergänzungstarif, zusätzlich abgesichert werden.

 

Mehr zum Thema:

Restkostenversicherung für Beamt|innen