Beitragsanpassung

Die Beiträge von Versicherungsverträgen, auch Prämie genannt, können aufgrund von Anpassungsklauseln oder gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Versicherungsvertragsgesetz) unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden.

 

Beitragsanpassungen begründen ein außerordentliches Kündigungsrecht. Eine vereinbarte → Dynamik oder eine →Summenanpassung hingegen nicht.