Beitragsanpassung
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Die Beiträge von Versicherungsverträgen, auch Prämie genannt, können aufgrund von Anpassungsklauseln oder gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Versicherungsvertragsgesetz) unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden.
Beitragsanpassungen begründen ein außerordentliches Kündigungsrecht. Eine vereinbarte → Dynamik oder eine →Summenanpassung hingegen nicht.