Beitragsbemessungsgrenze
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Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung werden nur bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe erhoben, der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze.
Die Bundesregierung legt jährlich die Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung fest. Einkommen über diese Bemessungsgrenze hinaus sind beitragsfrei.