Beitragserhaltungsgarantie
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Der Begriff der Beitragserhaltungsgarantie kommt aus der staatlich geförderten Altersvorsorge, der Riester-Rente.
Er besagt, dass zu Rentenbeginn mindestens die bis dahin gezahlten Eigenbeiträge, die dem Vertrag zugeflossenen staatlichen Zulagen und alle sonstigen bis zum Ablauf getätigten Zuzahlungen für die Leistung wenigstens zur Verfügung stehen.