Beitragserhaltungsgarantie

Der Begriff der Beitragserhaltungsgarantie kommt aus der staatlich geförderten Altersvorsorge, der Riester-Rente.

 

Er besagt, dass zu Rentenbeginn mindestens die bis dahin gezahlten Eigenbeiträge, die dem Vertrag zugeflossenen staatlichen Zulagen und alle sonstigen bis zum Ablauf getätigten Zuzahlungen für die Leistung wenigstens zur Verfügung stehen.