Beitragsfreistellung

Lebensversicherungen (z.B. Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen) können beitragsfrei gestellt werden. Der Versicherungsvertrag besteht weiter, aber es werden keine Beiträge mehr gezahlt. Das bereits angesparte Guthaben verzinst sich bis zum Ablauf weiter, die versicherten Leistungen sinken, da keine Beiträge mehr gezahlt werden.

 

Eine Beitragsfreistellung ist in der Regel erst möglich, wenn eine Mindestversicherungssumme erreicht worden ist.

 

Wird eine Lebensversicherung für einen kürzeren Zeitraum beitragsfrei gestellt (6 bis 12 Monate), so kann möglicherweise die Beitragszahlung wieder aufgenommen werden. Näheres Regeln die Bedingungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften.