Bereicherungsverbot
Posted at h
in
Das Bereicherungsverbot besagt, dass die Leistungspflicht eines Versicherungsunternehmens im Schadenfall auf die Schadenhöhe begrenzt ist.
Das heißt, dass die Versicherungssumme zwar höher als der Versicherungswert sein kann, aber im Schadenfall nur der Wert zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls gezahlt wird, da es ansonsten eine Bereicherung wäre.
Eine Ausnahme ist die Neuwertversicherung, wo die Widerbeschaffung als versichert gilt und der Versicherungswert unter dem Neuwert liegt.