Berufsgenossenschaft

Die  Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und  Teil der gesetzlichen  Sozialversicherung.

 

Sie finanzieren sich ausschließlich aus den Beiträgen, die die Arbeitgeber|innen für versicherungspflichtig Beschäftigte abführen.

 

Neben sozialversicherungspflichtig Beschäftigten können Selbständige versicherungspflichtig sein, entweder kraft Gesetzes oder Kraft Satzung der Berufsgenossenschaft.

 

Neben der Aufgabe der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren in den Betriebsstätten, erbringen die Berufsgenossenschaften im Fall von Arbeits- und Wegeunfällen sowie bei Berufskrankheiten Leistungen in Form von Übernahme der Kosten für Behand­lungen, Rehabilitationsmaßnahmen  oder Unfall­- und Verletztenrenten bei Unfällen und Berufskrankheiten.