Betriebsrente

Unter einer Betriebsrente versteht man entweder eine Leistung der Arbeitgeber|innen, die in einer Versorgungszusage geregelt ist, oder eine Rente, die im Rahmen einer Entgeltumwandlung den Beschäftigten zusteht.

 

Seit 2002 haben Arbeitnehmer|innen das Recht auf eine Entgeltumwandlung und ab 2021 müssen Arbeitgeber|innen für alle alten und neuen Verträge zusätzlich 15 % des umgewandelten Betrages dazuzahlen.

 

Arbeitgber|innen können sich der Verpflichtung nicht entziehen, entscheiden aber sowohl über den Durchführungsweg der Entgeltumwandlung als auch den Anbieter.