Betriebsübergang
Posted at h
in
Wird ein Unternehmen veräußert, so gehen die bestehenden Versicherungsverträge auf die Erwerber|in über.
Sowohl bestehende Sachversicherungen wie auch die Betriebshaftpflicht werden mit allen Rechten und Pflichten übernommen.
Inwieweit Sonderkündigungsrechte bestehen, ist im Einzelfall zu klären.