Betriebsübergang

Wird ein Unternehmen veräußert, so gehen die bestehenden Versicherungsverträge auf die Erwerber|in über.

 

Sowohl bestehende Sachversicherungen wie auch die Betriebshaftpflicht werden mit allen Rechten und Pflichten übernommen.

 

Inwieweit Sonderkündigungsrechte bestehen, ist im Einzelfall zu klären.