Bezugsrecht

Der Begriff Bezugsrecht spielt sowohl im Aktenrecht als auch in der Lebensversicherung eine Rolle.

 

Im Aktienrecht garantiert das Bezugsrecht den Aktionär|innen bei einer Kapitalerhöhung das Recht auf den Bezug eines Teils der neuen (jungen) Aktien.

 

In der Lebensversicherung regelt das Bezugsrecht, wer im Todesfall oder bei Vertragsende das Recht auf den Bezug der vereinbarten Leistungen hat.