Bisex-Tarife

Als Bisex-Tarife bezeichnet man in der Versicherung Tarife mit unterschiedlichen Beiträgen für Männer und Frauen.

 

Seit dem 21.12.2012 dürfen Bisex-Tarife nicht mehr angeboten werden. Altverträge, die vor diesem Datum abgeschlossen wurden, bleiben jedoch unverändert bestehen.

 

In der privaten Krankenversicherung besteht ein gesetzlich verankertes →Tarifwechselrecht nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Das bedeutet, jede Person kann von einem alten Bisex-Tarif in einen neuen Unisex-Tarif wechseln.  Ein Wechsel von einem Unisex –Tarif zurück in einen Bisex-Tarif ist nicht möglich.