Dienstreisekaskoversicherung

Über eine Dienstreisekaskoversicherung versichern Arbeitgeber|innen Schäden an privaten Kraftfahrzeugen, die von Arbeitnehmer|innen zu Dienstfahrten benutzt werden.

 

Eine Dienstreisekaskoversicherung wird als Rahmenvertrag mit einem Versicherer abgeschlossen und deckt Sachschäden an Fahrzeuge, die aus betrieblichen Anlässen benutzt werden.