Dienstreisekaskoversicherung
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Über eine Dienstreisekaskoversicherung versichern Arbeitgeber|innen Schäden an privaten Kraftfahrzeugen, die von Arbeitnehmer|innen zu Dienstfahrten benutzt werden.
Eine Dienstreisekaskoversicherung wird als Rahmenvertrag mit einem Versicherer abgeschlossen und deckt Sachschäden an Fahrzeuge, die aus betrieblichen Anlässen benutzt werden.