Dienstvertrag

Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, bei dem die eine Partei die Leistung eines Dienstes verspricht und die andere sich zur vereinbarten Bezahlung verpflichtet.

 

Geregelt ist das im § 611 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Im Gegensatz zum Werkvertrag wird hier nicht der Erfolg in Form eines Werks geschuldet, sondern das Tätigwerden, also eine Dienstleistung.