Direktversicherung

In der betrieblichen Altersvorsorge wird unter dem Begriff Direktversicherung eine Lebensversicherung verstanden, die die Arbeitgeber|in auf das Leben von Arbeitnehmer|innen abschließt.

 

Direktversicherungen sind die verbreitetste Form der Betrieblichen Altersversorgung.

 

Dabei sind Arbeitgeber|innen als Versicherungsnehmer|innen und zahlen die Beiträge. Die Arbeitnehmer|innen sind die versicherte Personen und im Versicherungsfall zahlt die Versicherungsgesellschaft die Leistung direkt an die Arbeitnehmer|innen oder deren Hinterbliebene aus.

 

Die Direktversicherung kann arbeitgeberfinanziert, arbeitnehmerfinanziert durch Einbehaltung von Gehalt („Gehalts- oder Entgeltumwandlung“) oder eine Mischform sein. Bei der Entgeltumwandlung müssen die Arbeitegber|innen einen Zuschuss von 15 % auf das sozialversicherungsfrei umgewandelte Entgelt zahlen.

 

Als Direktversicherung können Berufsunfähigkeitsversicherungen, fondgebundene Lebensversicherungen, Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen abgeschlossen werden.

 

Die Direktversicherung ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge nach dem Betriebsrentengesetz.

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